Beringerzand

Haus- und Verhaltensregeln des Ferienparks Beringerzand

1. Regeln und Vorschriften
  • Die Regeln und Vorschriften des Freizeitparks Beringerzand sind jederzeit zu befolgen, ebenso die Anweisungen des Personals.
  • Ergänzend zu diesen Vorschriften gelten die einschlägigen RECRON-Bedingungen
2. Eigenes Risiko

Ihr Aufenthalt im Ferienpark Beringerzand, die Nutzung der Einrichtungen und die Teilnahme an unseren Aktivitäten erfolgt auf eigene Gefahr. Wir übernehmen keine Haftung für Diebstahl, Schäden und Unfälle. Es wird empfohlen, eine Versicherung abzuschließen, die diese Risiken abdeckt. Bitte beachten Sie: In den Schwimmbädern und auf dem Indoorspielplatz gibt es keine Aufsicht.

3. Kameras und Filmmaterial

Wir sind sehr stolz auf unseren Park und möchten ihn gerne mit anderen teilen. Daher können Sie als Gast während Ihres Aufenthalts fotografiert oder gefilmt werden. Diese Bilder können von uns für Veröffentlichungen und Werbezwecke verwendet werden.

4. Öffnungszeiten der Einrichtung

Die Öffnungszeiten werden von der Leitung festgelegt und angegeben.

5. Autos, E-Scooter und Fatbikes
  • Autos dürfen nur auf dem eigenen Stellplatz abgestellt werden; maximal ein Auto ist auf dem Campingplatzgelände erlaubt. Wenn Sie auf einem autofreien Stellplatz übernachten, können Sie Ihr Auto auf dem nächstgelegenen Parkplatz abstellen. Ein zweites Gästeauto und ein Besucherauto müssen außerhalb des Parks auf dem Parkplatz abgestellt werden.
  • E-Scooter und Fatbikes sind für Minderjährige NICHT mehr erlaubt. Wir haben festgestellt, dass es bei der Nutzung durch Minderjährige häufig zu gefährlichen Situationen kommt, insbesondere durch Geschwindigkeitsüberschreitungen. Erwachsene dürfen sie weiterhin benutzen, allerdings nur, wenn sie die Geschwindigkeitsbegrenzung von 5 km/h einhalten.
6. Höchstgeschwindigkeit

Bitte denken Sie daran: Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 5 km pro Stunde! Achten Sie auf spielende Kinder. Mopeds sollten mit ausgeschaltetem Motor und an der Hand getragen werden.

7. Zugang
  • Die Schranke ist zwischen 22 Uhr und 8 Uhr morgens geschlossen. Das Befahren des Geländes mit einem Fahrzeug ist zwischen 22 Uhr und 8 Uhr morgens nicht gestattet. Außerhalb der Rezeptionszeiten ist unter der allgemeinen Rufnummer (0031(0) 77 307 2095) des Ferienparks Beringerzand immer jemand für Notfälle erreichbar.

Die Eintrittskarte ist streng persönlich und darf nicht weitergegeben werden. Der Aufenthalt im Ferienpark Beringerzand ist ohne gültige Eintrittskarte nicht gestattet.
Jugendliche unter 18 Jahren dürfen sich nur in Begleitung ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten im Freizeitpark Beringerzand aufhalten.

8. Lärm
  • Lärmbelästigung ist für niemanden ein Vergnügen. Sorgen Sie dafür, dass Ihre Nachbarn nicht von Ihnen belästigt werden (auch tagsüber).
  • Große Ghettoblaster sind nicht mehr gestattet. Leider erreichen uns vermehrt Meldungen, dass andere Gäste diese als störend empfinden. Daher sind sie nicht mehr gestattet.
  • Ab 22:00 Uhr sollte es ruhig sein. Musik sollte abgestellt werden. Berücksichtigen Sie auch, dass Kinder sich leise verhalten und nicht schreien sollten, auch wenn sie gerade spielen. Von 23.00 bis 8.00 Uhr sollte der Park still sein. Die Nutzung der Spielplätze ist dann nicht mehr erlaubt.
9. Abfall

Hausmüll, Glas und Papier können in den entsprechenden Abfallbehältern in der Umweltstraße entsorgt werden. Baumschnitt und Gartenabfälle können in den entsprechenden Abfallbehältern entsorgt werden. Sperrmüll sollte zu einer kommunalen Abfallstation gebracht werden.

10. Haustiere

Auf den Camping- und Wohnmobilstellplätzen sind maximal 2 Haustiere pro Reservierung erlaubt. Haustiere sind in den Mietunterkünften nicht erlaubt, mit Ausnahme der ausgewiesenen Unterkünfte. Haustiere müssen immer an der Leine geführt werden, außer in der Hundeauslaufzone. Im gesamten Park und darüber hinaus ist die Verwendung von Kotschaufeln oder Kotbeuteln obligatorisch. 

11. Besucher

Gastbesucher sind willkommen. Sie sollten sich immer zuerst an der Rezeption melden und eine Eintrittskarte kaufen. Die Gäste des Parks sind für ihre Besucher verantwortlich und sollten sie auf diese Vorschriften aufmerksam machen. Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet.

12. Stellplatz
  • Ein Stellplatz ist nicht auf Dritte übertragbar.

  • Wohnen das ganze Jahr über ist nicht erlaubt
  • Es ist nicht gestattet, ein zweites Zelt oder einen zweiten Wohnwagen aufzustellen.
    Der Bau von Anbauten, Veranden, Schuppen usw. bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die Direktion. Als Parkgast sind Sie verpflichtet, Ihren Stellplatz und die unmittelbare Umgebung in gutem Zustand zu halten und für Sauberkeit und Sicherheit zu sorgen. Zwischen den Wohneinheiten muss ein Mindestabstand von 3 Metern eingehalten werden, der frei von brennbaren Hindernissen ist.

  • Für Jahresstellplätze gelten gesonderte Regeln für den beabsichtigten Verkauf eines Wohnwagens unter Beibehaltung des Stellplatzes. Diese Regeln werden als Anhang zum Jahresstellplatzvertrag zur Verfügung gestellt.

13. Untervermietung

Es ist nicht gestattet, den Stellplatz an Dritte zu vermieten.

14. Das Gelände
  • Halten Sie den Park sauber, auch wenn es eigentlich ganz normal ist. Toiletten und andere Gebäude sollten nur von kleinen Kindern in Begleitung eines Erwachsenen benutzt werden.
  • Es ist nicht erlaubt, Bäume und/oder Sträucher zu entwurzeln oder zu beschädigen, zu jagen, zu graben, gewerbsmäßig zu handeln, zu sammeln, zu werben und/oder Propaganda zu machen.
15. Elektrizität, Wasser, Gasflaschen und Öltanks
  • Diese müssen beim Verlassen des Ferienparks Beringerzand geschlossen werden. Es dürfen maximal 2 Gasflaschen (max. 18 kg pro Flasche) auf dem Spielfeld abgestellt werden. Die Lagerung von Petroleum in Tanks und Kanistern ist nur erlaubt, wenn sie in einer zugelassenen Auffangwanne untergebracht sind. Diese müssen vorschriftsmäßig installiert sein. Für Frostschäden haften Sie.
  • Wasser-, Strom-, Abwasser- und Fernsehanschlüsse werden nur vom Personal des Ferienparks Beringerzand vorgenommen und gegen Barzahlung oder Rechnung abgerechnet, sofern nicht anders vereinbart.
16. Verweigerung/ Platzverweis

Bei Fehlverhalten und/oder Nichteinhaltung der geltenden Regeln ist die Direktion berechtigt, Gästen und Besuchern mit sofortiger Wirkung den Zugang zum Park zu verweigern bzw. sie des Parks zu verweisen.

17. Information

Bitte beachten Sie insbesondere auch die Aushänge an den Informationstafeln, Informationsbildschirmen und/oder auf der Website des Freizeitparks Beringerzand. Wo diese allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht vorsehen, entscheidet die Direktion. 

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